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Steuerrecht in Slowenien

Das Steuerrecht in Slowenien regelt die Erhebung, Verwaltung und Durchsetzung von Steuern gemäß nationaler Gesetzgebung, EU-Richtlinien und internationalen Abkommen. Es umfasst den gesetzlichen Rahmen zur Regulierung von Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Mehrwertsteuer (MwSt) und anderen Abgaben sowie die Verfahrensregeln, die von der Finanzverwaltung der Republik Slowenien (FURS) angewendet werden. Die Beherrschung des slowenischen Steuerrechts ist unerlässlich, um Compliance sicherzustellen, effektive Steuerplanung zu betreiben und Risiken in einem komplexen und sich wandelnden fiskalischen Umfeld zu managen.

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Rechtlicher Rahmen der Besteuerung in Slowenien

Die zentrale Gesetzgebung zur Besteuerung in Slowenien umfasst das Steuerverfahrensgesetz (Zakon o davčnem postopku - ZDavP-2), das Körperschaftsteuergesetz (Zakon o davku od dohodkov pravnih oseb - ZDDPO-2), das Einkommensteuergesetz (Zakon o dohodnini - ZDoh-2) sowie das Mehrwertsteuergesetz (Zakon o davku na dodano vrednost - ZDDV-1). Diese Gesetze legen die Grundsätze der Steuerpflicht, Bemessungsgrundlage, Steuersätze, Deklarationspflichten und Vollstreckungsmechanismen fest. Die Gesetzgebung wird durch Verordnungen, Richtlinien der FURS, EU-Richtlinien und bilaterale Abkommen ergänzt.

Körperschaftsteuer (CIT)

Die Körperschaftsteuer in Slowenien beträgt einheitlich 19 % auf das weltweite Einkommen ansässiger Unternehmen sowie auf slowenische Einkünfte von Nichtansässigen. Spezielle Vorschriften regeln abzugsfähige Aufwendungen, steuerliche Abschreibungen, Transaktionen mit verbundenen Unternehmen und Verlustvorträge. Die Einhaltung der Vorschriften erfordert die jährliche Einreichung von Steuererklärungen mit detaillierten Angaben gemäß ZDDPO-2 und zugehörigen Durchführungsbestimmungen.

Einkommensteuer (PIT)

Die Einkommensteuer in Slowenien ist progressiv und wird auf Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, selbstständiger Tätigkeit, Kapital und sonstigen Quellen erhoben. Die Kriterien zur Steueransässigkeit, geregelt durch ZDoh-2, bestimmen den Umfang des steuerpflichtigen Einkommens. Das Gesetz sieht verschiedene Freibeträge, Ausnahmen und Steuervergünstigungen vor, um eine gerechte Steuerbelastung im Einklang mit EU-Standards sicherzustellen.

Mehrwertsteuer (MwSt)

Die Mehrwertsteuer wird mit einem allgemeinen Satz von 22 % erhoben, mit ermäßigten Sätzen für ausgewählte Waren und Dienstleistungen, entsprechend der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie 2006/112/EG. Steuerpflichtige müssen sich für die MwSt registrieren, ordnungsgemäße Rechnungen ausstellen und periodische MwSt-Erklärungen einreichen. Das ZDDV-1 regelt die Bemessungsgrundlage, Ausnahmen, Vorsteuerabzug sowie grenzüberschreitende Transaktionsvorschriften.

Steuerverwaltung und Verfahren

Die Finanzverwaltung der Republik Slowenien (FURS) überwacht die Steuererhebung, Prüfungen, Compliance-Kontrollen und Streitbeilegung. Das Steuerverfahrensgesetz (ZDavP-2) legt Verfahrensregeln fest, einschließlich Fristen für Steuerbescheide, Steuerprüfungen, Einsprüche, Sanktionen und Vollstreckungsbefugnisse. Steuerzahler haben das Recht, Entscheidungen bei der Steuerkammer und anschließend vor Verwaltungsgerichten anzufechten.

Internationale Besteuerung und Doppelbesteuerungsabkommen

Slowenien hat zahlreiche Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen, die auf dem OECD-Musterabkommen basieren, um Doppelbesteuerung und Steuerhinterziehung zu verhindern. Diese Abkommen regeln die Zuweisung der Besteuerungsrechte und enthalten Bestimmungen zum Informationsaustausch und zur gegenseitigen Amtshilfe. Das slowenische Steuerrecht steht im Einklang mit EU-Richtlinien wie der Anti-Tax Avoidance Directive (ATAD), die Maßnahmen gegen Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (BEPS) vorsieht.

Verrechnungspreisvorschriften

Die Verrechnungspreisregelungen verlangen, dass Transaktionen zwischen verbundenen Parteien zu Fremdvergleichsgrundsätzen erfolgen. Steuerpflichtige müssen umfassende Dokumentationen zur Einhaltung dieser Vorschriften vorlegen. Diese Bestimmungen entsprechen den OECD-Leitlinien zu Verrechnungspreisen und werden von der FURS rigoros durchgesetzt, um Gewinnverlagerungen zu verhindern und eine faire Besteuerung sicherzustellen.

Steueranreize und Entlastungen

Das slowenische Steuerrecht bietet gezielte Anreize für Forschung und Entwicklung, Investitionen in grüne Technologien sowie Start-ups. Dazu gehören beschleunigte Abschreibungen, Steuergutschriften und Befreiungen, die wirtschaftliches Wachstum und Innovation fördern und gleichzeitig die Einhaltung der EU-Beihilferegeln gewährleisten.

Aktuelle Entwicklungen und EU-Harmonisierung

Slowenien aktualisiert kontinuierlich seine Steuergesetzgebung, um EU-Richtlinien und internationale Standards einzubeziehen, einschließlich Maßnahmen zur digitalen Besteuerung und erhöhter Transparenz. Diese Reformen zielen darauf ab, Steuersicherheit zu erhöhen, Steuervermeidung zu reduzieren und das nationale System mit dem europäischen Steuerumfeld zu harmonisieren.

Streitbeilegung und Rechtsmittel

Steuerzahler können Entscheidungen der FURS durch Verwaltungsbeschwerden und gerichtliche Überprüfungen anfechten. Alternative Streitbeilegungsverfahren, darunter Mediation und Schiedsverfahren, werden zunehmend gefördert, um Prozesskosten zu senken und eine effiziente Konfliktlösung zu unterstützen.

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