Finanzielle Compliance und Aufsicht
Finanzielle Compliance und regulatorische Aufsicht stellen sicher, dass Finanzinstitute innerhalb der gesetzlichen, aufsichtsrechtlichen und ethischen Rahmenbedingungen agieren, die von nationalen und supranationalen Behörden festgelegt wurden. In Slowenien ist das regulatorische Umfeld durch nationale Gesetze geprägt, die mit dem Finanzaufsichtsrahmen der Europäischen Union harmonisiert sind. Schwerpunkte sind risikobasierte Aufsicht, Kapitaladäquanz, Kundenschutz und interne Kontrollsysteme. Dieser Eintrag beschreibt die Aufsichtsbehörden, gesetzlichen Grundlagen, Durchsetzungsmechanismen und Berichtspflichten, die die Compliance-Landschaft im Europäischen Binnenmarkt prägen – mit besonderem Fokus auf Sloweniens institutionellen Rahmen.
Was bedeutet finanzielle Compliance?
Finanzielle Compliance bezeichnet die Einhaltung von Gesetzen, Vorschriften, Verhaltenskodizes und internen Richtlinien, die für Finanzinstitute und Marktteilnehmer gelten. Sie gewährleistet Transparenz, Fairness und Marktintegrität.
Regulatorischer Rahmen in Slowenien
Das Finanzsystem Sloweniens wird vorrangig durch die Bank von Slowenien (Banka Slovenije), die Wertpapieraufsichtsbehörde (ATVP) und die Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen (AZN) überwacht. Diese Institutionen sorgen für die Einhaltung nationaler Gesetze und umgesetzter EU-Richtlinien.
Wichtige slowenische Gesetze
Zentrale Vorschriften sind ZBan-3 (Bankengesetz), ZTFI-1 (Gesetz über den Finanzinstrumentemarkt), ZISDU-3 (Gesetz über Investmentfonds), ZPPDFT-2 (Gesetz zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung) und ZZavar-1 (Versicherungsgesetz).
EU-Aufsichtsbehörden
Auf EU-Ebene sind die EZB, EBA, ESMA und EIOPA zentrale Institutionen. Sie fördern regulatorische Konvergenz und Finanzstabilität im gesamten Binnenmarkt.
Einheitlicher Aufsichtsmechanismus (SSM)
Im Rahmen des SSM untersteht die direkte Aufsicht bedeutender Banken der Eurozone der EZB – auch in Slowenien. Weniger bedeutende Institute werden weiterhin von der Bank von Slowenien gemäß EZB-Vorgaben beaufsichtigt.
MiFID II / MiFIR-Konformität
Die MiFID II-Richtlinie und MiFIR-Verordnung regeln Wertpapierdienstleistungen, Transparenz und Verhaltenspflichten. Slowenische Wertpapierfirmen müssen diese EU-Standards zum Anlegerschutz erfüllen.
AML/CFT-Anforderungen
Finanzunternehmen müssen effektive Systeme zur Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsbekämpfung implementieren. Dazu gehören KYC-Verfahren, laufende Kundenüberwachung und Verdachtsmeldungen an das Amt zur Geldwäscheprävention.
Aufsichtsrechtliche Anforderungen (CRD/CRR)
Die CRD-Richtlinie und die CRR-Verordnung regeln Anforderungen zu Kapitalausstattung, Liquidität und Risikomanagement. Slowenische Banken müssen diese Pflichten unter Aufsicht der Bank von Slowenien erfüllen.
DSGVO und Datenkontrolle
Die Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist für Finanzunternehmen essenziell. Es sind strenge Datenschutzmaßnahmen, Verfahren zur Wahrung von Betroffenenrechten und Meldepflichten bei Datenpannen umzusetzen.
Marktmissbrauchsverordnung (MAR)
Die MAR regelt Insiderhandel, Marktmanipulation und Veröffentlichungspflichten. Marktteilnehmer müssen interne Verfahren einführen, um Marktmissbrauch zu verhindern und gesetzeskonformes Verhalten sicherzustellen.
Hinweisgeberschutz (EU-Richtlinie 2019/1937)
Finanzinstitute müssen sichere, anonyme Hinweisgeberkanäle einrichten. Compliance-Abteilungen sind verpflichtet, Hinweise professionell zu bearbeiten – ohne Repressalien gegen Hinweisgeber.
Interne Kontrollsysteme
Institutionen müssen ein Drei-Linien-Modell etablieren: operative Ebene, Compliance- und Risikomanagementfunktionen sowie interne Revision. Dieses Modell gewährleistet wirksame Überwachung und Eskalation bei Verstößen.
KYC und risikobasierter Ansatz
Institute müssen Kundenidentifikation durchführen und Kunden risikobasiert einstufen. Politisch exponierte Personen (PEPs), Hochrisikoländer und ungewöhnliche Transaktionen erfordern verstärkte Sorgfaltspflichten.
Transaktionsüberwachung & Meldepflichten
Finanzinstitute sind verpflichtet, verdächtige Transaktionen zu überwachen und Verdachtsmeldungen (SARs) abzugeben. Regelmäßige Berichte an ATVP, Bank von Slowenien und EU-Institutionen sind ebenfalls verpflichtend.
Auslagerung & Drittparteirisiken
Bei der Auslagerung kritischer Dienstleistungen (z. B. IT, Cloud) gelten EBA- und EZB-Richtlinien. Verträge müssen Datenschutz, Prüfrechte und Betriebskontinuität sicherstellen.
Fit & Proper-Bewertungen
Aufsichtsbehörden prüfen die Qualifikation, Integrität und Unabhängigkeit von Leitungsorganen und Schlüsselpersonen. Diese Eignung ist laufend nachzuweisen – gemäß CRD und slowenischem Recht.
Sanktionen und Durchsetzungsmaßnahmen
Verstöße können zu Geldbußen, Lizenzentzug oder strafrechtlichen Verfahren führen. Slowenische und europäische Behörden haben Durchgriffsrechte und können Korrekturmaßnahmen anordnen.
Grenzüberschreitende Aufsicht & Lizenzierung
Dienstleister mit EU-Pass müssen Heim- und Hostbehörden informieren. Drittstaatenfirmen unterliegen Äquivalenz- und Drittlandsvorgaben bei grenzüberschreitender Tätigkeit.
ESG-regulatorische Integration
Unternehmen müssen ESG-Risiken in ihre Risikosteuerung, Compliance- und Reportingprozesse integrieren – gemäß der SFDR und CSRD der EU.
SupTech & RegTech
Aufsichtsbehörden setzen zunehmend auf KI und Datenanalyse zur Überwachung. Unternehmen nutzen RegTech-Lösungen für automatisiertes Reporting, KYC-Prozesse und Richtlinienmanagement.